die Verhaftung
Die offizielle Festnahme einer Person durch die Polizei oder eine andere Behörde aufgrund des Verdachts einer Straftat.
Die Verhaftung des Verdächtigen erfolgte am frühen Morgen in seiner Wohnung.

Verhaftung
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Die offizielle Festnahme einer Person durch die Polizei oder eine andere Behörde aufgrund des Verdachts einer Straftat.
Die Verhaftung des Verdächtigen erfolgte am frühen Morgen in seiner Wohnung.

Das Nomen „die Verhaftung“ kommt vom Verb „verhaften“. Die Endung „-ung“ bildet aus dem Verb ein feminines Nomen, das die Handlung oder das Ergebnis des Verbs beschreibt.
Die Polizei bestätigte die Verhaftung des Mannes.
Im offiziellen Sprachgebrauch wird eine Verhaftung oft mit den Verben „vornehmen“ oder „durchführen“ kombiniert. Eine Person „wird verhaftet“.
Die Beamten nahmen die Verhaftung ohne Widerstand vor.
Das Wort „Verhaftung“ gehört zur formellen Sprache, insbesondere zur Behörden- und Pressesprache. Man findet es häufig in Polizeiberichten und Nachrichten.
In der Pressemitteilung wurde die Verhaftung von drei Personen gemeldet.
„die Haft“ und „die Verhaftung“ gehören beide zum Bereich Polizei und Justiz. Sie beschreiben aber nicht dasselbe. „Die Verhaftung“ ist der Moment oder die Handlung, bei der die Polizei eine Person offiziell festnimmt. „Die Haft“ ist die Zeit oder Situation danach, wenn die Person festgehalten wird, zum Beispiel im Gefängnis oder vor einem Urteil. Man kann also sagen: Zuerst kommt die Verhaftung, danach kann die Haft folgen. Die Wörter werden leicht verwechselt, weil sie ähnlich klingen und oft zusammen vorkommen.

Am Morgen meldete die Polizei die Verhaftung eines Verdächtigen.
Der Mann sitzt seit drei Wochen in Haft.