
der Absolvent
Eine männliche Person, die eine Ausbildung, ein Studium oder einen Lehrgang an einer Schule, Hochschule oder Universität erfolgreich abgeschlossen hat.
Als Absolvent der Rechtswissenschaften arbeitet er nun in einer großen Kanzlei.
Absolvent
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Eine männliche Person, die eine Ausbildung, ein Studium oder einen Lehrgang an einer Schule, Hochschule oder Universität erfolgreich abgeschlossen hat.
Als Absolvent der Rechtswissenschaften arbeitet er nun in einer großen Kanzlei.
„Der Absolvent“ gehört zur Wortfamilie des Verbs „absolvieren“. Dieses Verb bedeutet, eine Ausbildung oder ein Studium erfolgreich abzuschließen.
Er hat sein Medizinstudium in nur zehn Semestern absolviert.
Dieses Nomen gehört zur N-Deklination. Das bedeutet, es erhält in allen Fällen außer dem Nominativ Singular die Endung „-en“.
Die Firma hat mehrere Absolventen eingestellt.
Oft wird mit dem Genitiv angegeben, wo oder was die Person abgeschlossen hat. Typische Formulierungen sind „Absolvent der Universität“, „Absolvent des Gymnasiums“ oder „Absolvent des Studiengangs Informatik“.
Als Absolvent der Technischen Universität München hat er gute Jobaussichten.
Der Absolvent und der Akademiker können dieselbe Person mit abgeschlossenem Hochschulstudium bezeichnen. Absolvent betont den erfolgreich beendeten konkreten Bildungsgang, Akademiker den Bildungsstatus und akademischen Grad. Sprich von einem Absolventen, wenn der Abschluss im Mittelpunkt steht, und von einem Akademiker, wenn der Status wichtig ist.

Der Absolvent erhielt nach dem Studium seine Urkunde.
Als Akademiker arbeitet er heute an einer Universität.