
die Äbtissin
Die Vorsteherin eines Frauenklosters oder eines Stifts.
Die Äbtissin war für das geistliche und weltliche Wohl der Nonnen verantwortlich.
Äbtissin
die Äbtissin, die Äbtissinnen
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Die Vorsteherin eines Frauenklosters oder eines Stifts.
Die Äbtissin war für das geistliche und weltliche Wohl der Nonnen verantwortlich.
| Genus | feminin die |
|---|---|
| Plural | die Äbtissinnen |
| Genitiv | der Äbtissin |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Äbtissin | die Äbtissinnen |
| Akkusativ | die Äbtissin | die Äbtissinnen |
| Dativ | der Äbtissin | den Äbtissinnen |
| Genitiv | der Äbtissin | der Äbtissinnen |
Der Artikel ändert sich mit dem Fall; er ist farbig markiert.
Die Endung „-in“ in „Äbtissin“ ist eine typische Endung im Deutschen, um die weibliche Form einer Berufs- oder Amtsbezeichnung zu bilden.
Sie ist die erste Äbtissin dieses Klosters.
Dieses Wort wird fast ausschließlich in einem religiösen oder historischen Kontext verwendet. Es bezeichnet die Leiterin eines Frauenklosters, in dem Nonnen leben.
Die Schriften der berühmten Äbtissin Hildegard von Bingen sind heute noch bekannt.
Häufige Formulierungen sind „zur Äbtissin gewählt werden“ oder „das Amt der Äbtissin innehaben“.
Schwester Maria wurde letztes Jahr zur neuen Äbtissin gewählt.