
der Anrufer
Eine Person, die einen Telefonanruf tätigt.
Ein unbekannter Anrufer hat sich nach Ihnen erkundigt.
Anrufer
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Eine Person, die einen Telefonanruf tätigt.
Ein unbekannter Anrufer hat sich nach Ihnen erkundigt.

Im juristischen Sinne eine Person, die ein Gericht oder eine höhere Instanz anruft, um eine Entscheidung überprüfen zu lassen.
Der Anrufer des Verwaltungsgerichts legte Beschwerde gegen den Bescheid ein.
„Der Anrufer“ leitet sich vom Verb „anrufen“ ab. Die Endung „-er“ bezeichnet eine männliche Person, die die Handlung ausführt. Die weibliche Form lautet „die Anruferin“.
Die Anruferin wollte mit der Chefin sprechen.
Im Kontext von Telefonaten wird „Anrufer“ oft mit Adjektiven wie „unbekannt“, „anonym“ oder „der erste/nächste“ kombiniert. Auch die „Nummer des Anrufers“ ist eine häufige Wendung.
Die Nummer des Anrufers wurde auf dem Display nicht angezeigt.
Diese Bedeutung gehört zur Fachsprache der Justiz. Man erkennt sie daran, dass der Kontext immer ein Gericht, eine Behörde oder ein formelles Verfahren ist. Wörter wie „Gericht“, „Beschwerde“ oder „Verfahren“ sind klare Signale.
Das Gericht gab dem Anrufer in seinem Urteil recht.