der Anrufer
Eine Person, die einen Telefonanruf tätigt.
Ein unbekannter Anrufer hat sich nach Ihnen erkundigt.

Anrufer
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Eine Person, die einen Telefonanruf tätigt.
Ein unbekannter Anrufer hat sich nach Ihnen erkundigt.

„Der Anrufer“ leitet sich vom Verb „anrufen“ ab. Die Endung „-er“ bezeichnet eine männliche Person, die die Handlung ausführt. Die weibliche Form lautet „die Anruferin“.
Die Anruferin wollte mit der Chefin sprechen.
Im Kontext von Telefonaten wird „Anrufer“ oft mit Adjektiven wie „unbekannt“, „anonym“ oder „der erste/nächste“ kombiniert. Auch die „Nummer des Anrufers“ ist eine häufige Wendung.
Die Nummer des Anrufers wurde auf dem Display nicht angezeigt.
Diese Bedeutung gehört zur Fachsprache der Justiz. Man erkennt sie daran, dass der Kontext immer ein Gericht, eine Behörde oder ein formelles Verfahren ist. Wörter wie „Gericht“, „Beschwerde“ oder „Verfahren“ sind klare Signale.
Das Gericht gab dem Anrufer in seinem Urteil recht.
„der Kläger“ und „der Anrufer“ können im juristischen Sinn beide Personen sein, die sich an ein Gericht wenden. Der Kläger reicht aber in einem Zivilprozess eine Klage gegen eine andere Person oder Partei ein. Der Anrufer ist in diesem juristischen Gebrauch jemand, der ein Gericht oder eine höhere Instanz anruft, damit eine Entscheidung überprüft wird. Im Alltag bedeutet „Anrufer“ meistens einfach eine Person am Telefon; das ist hier nicht gemeint. Die Verwechslungsgefahr entsteht, weil beide rechtlich aktiv werden. „Kläger“ passt zur Klage gegen jemanden, „Anrufer“ passt zur Überprüfung einer Entscheidung durch eine höhere Stelle.

Der Anrufer möchte, dass die höhere Instanz die Entscheidung noch einmal prüft.
Der Kläger bringt neue Unterlagen mit, damit das Gericht den Fall prüfen kann.