
die Anwältin
Eine Frau, die Rechtswissenschaften studiert hat und dazu berechtigt ist, Personen oder Organisationen vor Gericht und in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten.
Meine Anwältin hat mir geraten, den Vergleich anzunehmen.
Anwältin
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Eine Frau, die Rechtswissenschaften studiert hat und dazu berechtigt ist, Personen oder Organisationen vor Gericht und in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten.
Meine Anwältin hat mir geraten, den Vergleich anzunehmen.
„Anwältin“ ist die weibliche Form von „der Anwalt“. Die Endung „-in“ ist die Standardform, um aus einer männlichen Berufsbezeichnung die weibliche Form zu bilden (z.B. Lehrer → Lehrerin).
Sie ist eine sehr erfolgreiche Anwältin für Familienrecht.
Häufige Verben, die mit „Anwältin“ verwendet werden, sind „eine Anwältin beauftragen“, „einschalten“ oder „konsultieren“. Man kann sich auch „von einer Anwältin beraten lassen“.
Wir müssen eine Anwältin einschalten, um den Vertrag zu prüfen.
Wichtige Präpositionen sind „zu“ (Bewegung: „zu einer Anwältin gehen“), „bei“ (Ort: „bei einer Anwältin sein“) und „mit“ (Interaktion: „mit der Anwältin sprechen“).
Ich habe morgen einen Termin bei meiner Anwältin.