die Anwältin
Eine Frau, die Rechtswissenschaften studiert hat und dazu berechtigt ist, Personen oder Organisationen vor Gericht und in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten.
Meine Anwältin hat mir geraten, den Vergleich anzunehmen.

Anwältin
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Eine Frau, die Rechtswissenschaften studiert hat und dazu berechtigt ist, Personen oder Organisationen vor Gericht und in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten.
Meine Anwältin hat mir geraten, den Vergleich anzunehmen.

„Anwältin“ ist die weibliche Form von „der Anwalt“. Die Endung „-in“ ist die Standardform, um aus einer männlichen Berufsbezeichnung die weibliche Form zu bilden (z.B. Lehrer → Lehrerin).
Sie ist eine sehr erfolgreiche Anwältin für Familienrecht.
Häufige Verben, die mit „Anwältin“ verwendet werden, sind „eine Anwältin beauftragen“, „einschalten“ oder „konsultieren“. Man kann sich auch „von einer Anwältin beraten lassen“.
Wir müssen eine Anwältin einschalten, um den Vertrag zu prüfen.
Wichtige Präpositionen sind „zu“ (Bewegung: „zu einer Anwältin gehen“), „bei“ (Ort: „bei einer Anwältin sein“) und „mit“ (Interaktion: „mit der Anwältin sprechen“).
Ich habe morgen einen Termin bei meiner Anwältin.
„der Anwalt“ und „die Anwältin“ bezeichnen beide eine Person, die rechtlich berät und Menschen vor Gericht vertreten kann. Der wichtigste Unterschied ist das Geschlecht: „der Anwalt“ ist die männliche Form, „die Anwältin“ ist die weibliche Form. Lernende können die Wörter verwechseln, weil die Arbeit gleich ist und nur die Personenbezeichnung anders ist. Wenn man über eine Frau spricht, ist „die Anwältin“ genauer und natürlicher. Wenn man über einen Mann spricht, sagt man „der Anwalt“.

Die Anwältin erklärt der Kundin den Vertrag ganz genau.
Nach dem Unfall ruft Mehmet seinen Anwalt an.