
der Aufsichtsratsvorsitzender
Die Person, die den Vorsitz im Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft (wie einer AG oder GmbH) innehat und dessen Sitzungen leitet.
Der Aufsichtsratsvorsitzende verkündete die Entscheidung nach der langen Sitzung.
Aufsichtsratsvorsitzender
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Die Person, die den Vorsitz im Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft (wie einer AG oder GmbH) innehat und dessen Sitzungen leitet.
Der Aufsichtsratsvorsitzende verkündete die Entscheidung nach der langen Sitzung.
Dieses lange Wort lässt sich leicht verstehen, wenn man es zerlegt: Es ist der „Vorsitzende“ (Leiter) des „Aufsichtsrats“. Der „Aufsichtsrat“ ist ein Gremium („Rat“), das die „Aufsicht“ über die Geschäftsführung hat.
Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.
Dieses Wort gehört zur formellen Sprache der Wirtschaft und des Rechts. Man findet es in Geschäftsberichten, Satzungen von Unternehmen und in der Wirtschaftspresse.
In der Satzung der Aktiengesellschaft sind die Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden genau festgelegt.
Ein Aufsichtsratsvorsitzender wird typischerweise „gewählt“ oder „bestimmt“. Nach seiner Amtszeit kann er „zurücktreten“ oder „abberufen werden“.
Der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende wurde für eine weitere Amtszeit gewählt.
Beide Wörter bezeichnen eine Person, die einen wichtigen Vorstand leitet, aber sie gehören zu verschiedenen Gremien. Die Vorstandsvorsitzende führt den Vorstand und vertritt ihn nach außen, der Aufsichtsratsvorsitzende leitet dagegen den Aufsichtsrat. In einem Bericht muss man deshalb unterscheiden, welches Gremium gemeint ist.

Der Aufsichtsratsvorsitzende leitete die Sitzung des Aufsichtsrats.
Die Vorstandsvorsitzende stellte auf der Versammlung die neuen Unternehmensziele vor.