der Aufsichtsratsvorsitzender
Die Person, die den Vorsitz im Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft (wie einer AG oder GmbH) innehat und dessen Sitzungen leitet.
Der Aufsichtsratsvorsitzende verkündete die Entscheidung nach der langen Sitzung.

Aufsichtsratsvorsitzender
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Die Person, die den Vorsitz im Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft (wie einer AG oder GmbH) innehat und dessen Sitzungen leitet.
Der Aufsichtsratsvorsitzende verkündete die Entscheidung nach der langen Sitzung.

Dieses lange Wort lässt sich leicht verstehen, wenn man es zerlegt: Es ist der „Vorsitzende“ (Leiter) des „Aufsichtsrats“. Der „Aufsichtsrat“ ist ein Gremium („Rat“), das die „Aufsicht“ über die Geschäftsführung hat.
Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.
Dieses Wort gehört zur formellen Sprache der Wirtschaft und des Rechts. Man findet es in Geschäftsberichten, Satzungen von Unternehmen und in der Wirtschaftspresse.
In der Satzung der Aktiengesellschaft sind die Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden genau festgelegt.
Ein Aufsichtsratsvorsitzender wird typischerweise „gewählt“ oder „bestimmt“. Nach seiner Amtszeit kann er „zurücktreten“ oder „abberufen werden“.
Der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende wurde für eine weitere Amtszeit gewählt.
„der Vorsitzende“ und „der Aufsichtsratsvorsitzender“ bezeichnen beide eine Person, die eine leitende Rolle in einem Gremium hat. „der Vorsitzende“ ist allgemein und kann zu vielen Organisationen, Vereinen oder Sitzungen passen. „der Aufsichtsratsvorsitzender“ ist viel genauer: Er leitet den Aufsichtsrat einer Firma, zum Beispiel einer Aktiengesellschaft. Die Wörter können verwechselt werden, weil ein Aufsichtsratsvorsitzender auch ein Vorsitzender ist. Wenn es um ein Unternehmen und den Aufsichtsrat geht, ist „Aufsichtsratsvorsitzender“ genauer. Sonst reicht meist „Vorsitzender“.

In der Sitzung berichtete der Aufsichtsratsvorsitzende über die Lage des Unternehmens.
Der Vorsitzende bat die Mitglieder, wegen der vielen Fragen noch etwas zu bleiben.