
das Berufungsgericht
Ein Gericht, das Urteile einer niedrigeren Instanz (z.B. eines Amts- oder Landgerichts) auf Rechts- und Sachfehler überprüft, wenn eine Partei Berufung eingelegt hat. Es stellt die zweite Instanz im Gerichtssystem dar.
Nach der Niederlage in erster Instanz legte der Anwalt beim Berufungsgericht Widerspruch ein.