
die Brandstiftung
Das absichtliche und widerrechtliche Anzünden von Gebäuden oder anderen Sachen. Es handelt sich um eine Straftat.
Die Polizei ermittelt wegen Brandstiftung, nachdem die Lagerhalle komplett ausbrannte.
Brandstiftung
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Das absichtliche und widerrechtliche Anzünden von Gebäuden oder anderen Sachen. Es handelt sich um eine Straftat.
Die Polizei ermittelt wegen Brandstiftung, nachdem die Lagerhalle komplett ausbrannte.
„Brandstiftung“ ist ein zusammengesetztes Nomen aus „der Brand“ (Feuer) und „die Stiftung“. Das Wort „Stiftung“ kommt hier vom Verb „stiften“, was in diesem Kontext „verursachen“ oder „gründen“ bedeutet. Es ist also das „Verursachen eines Brandes“.
Er wurde wegen Brandstiftung angeklagt.
Im juristischen und polizeilichen Sprachgebrauch wird für das Ausführen dieser Straftat das Verb „begehen“ verwendet. Die feste Verbindung lautet „Brandstiftung begehen“.
Der Verdächtige hat zugegeben, die Brandstiftung begangen zu haben.
Dieses Wort gehört primär zur Fachsprache der Justiz, Polizei und Versicherungen. Man findet es häufig in Nachrichtenmeldungen über Verbrechen oder Unfälle.
Nach dem Feuer im alten Fabrikgebäude ermittelt die Polizei wegen schwerer Brandstiftung.
Brandstiftung und Brandanschlag betreffen beide ein absichtlich und widerrechtlich gelegtes Feuer. Brandstiftung bezeichnet vor allem die strafbare Handlung; Brandanschlag hebt den gezielten Angriff auf ein Objekt und dessen kriminelle oder politische Motivation hervor. Die Wahl hängt davon ab, welcher Aspekt wichtig ist.

Die Polizei ermittelt wegen Brandstiftung an dem leer stehenden Lagerhaus.
Die Polizei wertet das gezielte Feuer am Rathaus als Brandanschlag.