die Brandstiftung
Das absichtliche und widerrechtliche Anzünden von Gebäuden oder anderen Sachen. Es handelt sich um eine Straftat.
Die Polizei ermittelt wegen Brandstiftung, nachdem die Lagerhalle komplett ausbrannte.

Brandstiftung
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Das absichtliche und widerrechtliche Anzünden von Gebäuden oder anderen Sachen. Es handelt sich um eine Straftat.
Die Polizei ermittelt wegen Brandstiftung, nachdem die Lagerhalle komplett ausbrannte.

„Brandstiftung“ ist ein zusammengesetztes Nomen aus „der Brand“ (Feuer) und „die Stiftung“. Das Wort „Stiftung“ kommt hier vom Verb „stiften“, was in diesem Kontext „verursachen“ oder „gründen“ bedeutet. Es ist also das „Verursachen eines Brandes“.
Er wurde wegen Brandstiftung angeklagt.
Im juristischen und polizeilichen Sprachgebrauch wird für das Ausführen dieser Straftat das Verb „begehen“ verwendet. Die feste Verbindung lautet „Brandstiftung begehen“.
Der Verdächtige hat zugegeben, die Brandstiftung begangen zu haben.
Dieses Wort gehört primär zur Fachsprache der Justiz, Polizei und Versicherungen. Man findet es häufig in Nachrichtenmeldungen über Verbrechen oder Unfälle.
Nach dem Feuer im alten Fabrikgebäude ermittelt die Polizei wegen schwerer Brandstiftung.
„Brand“ und „Brandstiftung“ haben beide mit Feuer und Schaden zu tun. „Brand“ meint das Feuer selbst, also ein unkontrolliertes und gefährliches Feuer. „Brandstiftung“ meint die absichtliche Handlung, durch die jemand so ein Feuer legt. Lernende können die Wörter verwechseln, weil „Brand“ in „Brandstiftung“ steckt. Der Unterschied ist wichtig: Ein Brand kann auch durch einen Unfall entstehen; Brandstiftung ist immer absichtlich und eine Straftat.

Die Polizei prüft nach dem Feuer den Verdacht auf Brandstiftung.
Nach dem Brand musste die Familie vorübergehend bei Verwandten wohnen.