
der Eigenbedarf
Im Mietrecht der juristisch anerkannte Grund für einen Vermieter, einem Mieter zu kündigen, weil er die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigt.
Der Vermieter hat dem Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt, da seine Tochter in die Wohnung einziehen soll.

