
die Elternzeit
Ein gesetzlich geregelter Zeitraum, in dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach der Geburt oder Adoption eines Kindes unbezahlt von der Arbeit freigestellt werden können, um sich der Kinderbetreuung zu widmen.
Nach der Geburt ihres Sohnes hat sie drei Jahre Elternzeit genommen.