
die Gefahrenabwehr
Ein juristischer und behördlicher Begriff für alle Maßnahmen, die der Staat (insbesondere Polizei, Feuerwehr und Ordnungsämter) ergreift, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu verhindern oder zu beseitigen.
Die Evakuierung des Gebäudes war eine notwendige Maßnahme der Gefahrenabwehr.