
die Gewaltenteilung
Das politische Prinzip der Aufteilung der Staatsgewalt in drei unabhängige Bereiche: die Legislative (gesetzgebende Gewalt), die Exekutive (ausführende Gewalt) und die Judikative (rechtsprechende Gewalt), um Machtmissbrauch zu verhindern.
Die Gewaltenteilung ist ein fundamentales Merkmal eines demokratischen Rechtsstaates.