
das Gründungsmitglied
Eine Person, die bei der Gründung einer Organisation, eines Vereins oder eines Unternehmens beteiligt war.
Als Gründungsmitglied des Sportvereins wurde sie für ihre langjährige Treue geehrt.
Gründungsmitglied
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Eine Person, die bei der Gründung einer Organisation, eines Vereins oder eines Unternehmens beteiligt war.
Als Gründungsmitglied des Sportvereins wurde sie für ihre langjährige Treue geehrt.
Dieses Wort besteht aus drei Teilen: „Gründung“ (von „gründen“), dem Fugen-s zur Verbindung und „Mitglied“. Es beschreibt also wörtlich ein Mitglied, das bei der Gründung dabei war.
Die Geschichte des Vereins ist eng mit seinen ersten Mitgliedern verbunden.
Das Wort gehört zur Familie von „gründen“ (etwas ins Leben rufen). Andere verwandte Wörter sind „die Gründung“ (der Akt des Gründens) und „der Gründer“ (die Person, die gründet).
Der Gründer des Unternehmens ist heute noch im Vorstand aktiv.
Um die Organisation zu nennen, zu der das Gründungsmitglied gehört, verwendet man meist den Genitiv oder die Präposition „von“ mit Dativ.
Er ist das letzte noch lebende Gründungsmitglied des Chors.
Beide Wörter bezeichnen eine Person aus der Anfangszeit einer Organisation. Der Mitbegründer hat an der eigentlichen Gründung mitgewirkt, während das Gründungsmitglied vor allem die Mitgliedschaft seit der Gründung hervorhebt. Verwende Mitbegründer für die aktive Gründungsrolle und Gründungsmitglied für den frühen Status.

Sie ist seit der ersten Sitzung ein Gründungsmitglied des Vereins.
Als Mitbegründer entwickelte er gemeinsam mit anderen die ersten Ziele des Vereins.