
das Handelsregister
Ein öffentliches Verzeichnis, das von einem Amtsgericht geführt wird und in dem alle Kaufleute und Handelsgesellschaften eines bestimmten Bezirks eingetragen sind. Es dient der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr.
Die Gründung der neuen GmbH wird erst mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam.