
die Japanerin
Eine weibliche Person, die die Staatsangehörigkeit Japans besitzt oder aus Japan stammt.
Die neue Austauschstudentin in unserer Klasse ist eine Japanerin aus Tokio.
Japanerin
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Eine weibliche Person, die die Staatsangehörigkeit Japans besitzt oder aus Japan stammt.
Die neue Austauschstudentin in unserer Klasse ist eine Japanerin aus Tokio.
Das Wort leitet sich direkt vom Ländernamen „Japan“ ab. Es bezeichnet eine weibliche Person, die aus diesem Land stammt oder dessen Staatsbürgerschaft hat.
In meinem Deutschkurs ist auch eine Japanerin.
Die Endung „-in“ ist im Deutschen die typische Markierung für weibliche Personen bei Nationalitäten und Berufen. Die entsprechende männliche Form ist „der Japaner“.
Die Gewinnerin des Wettbewerbs ist eine junge Japanerin.
Als Nomen kann „die Japanerin“ das Subjekt oder Objekt eines Satzes sein und wird immer großgeschrieben. Es kann auch nach der Präposition „als“ stehen.
Wir haben gestern eine Japanerin kennengelernt.