die Klägerin
Eine weibliche Person, die bei einem Gericht eine zivilrechtliche Klage gegen eine andere Person oder Organisation (den Beklagten) einreicht.
Die Klägerin fordert vom Unternehmen Schadensersatz wegen eines fehlerhaften Produkts.

Klägerin
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Eine weibliche Person, die bei einem Gericht eine zivilrechtliche Klage gegen eine andere Person oder Organisation (den Beklagten) einreicht.
Die Klägerin fordert vom Unternehmen Schadensersatz wegen eines fehlerhaften Produkts.

Das Wort leitet sich vom Verb „klagen“ ab. Die Endung „-in“ zeigt, dass es sich um eine weibliche Person handelt. Die männliche Form ist „der Kläger“.
Wer klagt, wird zum Kläger oder zur Klägerin.
„Klägerin“ ist ein Begriff aus der Rechtssprache. Man verwendet ihn fast ausschließlich im Kontext von Gerichtsverfahren und rechtlichen Auseinandersetzungen.
Im Gerichtssaal saß die Klägerin auf der linken Seite.
Häufige Verben im Zusammenhang mit „Klägerin“ sind „Klage einreichen“, „jemanden verklagen“ und „Schadensersatz fordern“. Die Klage richtet sich immer „gegen“ jemanden.
Die Klägerin reichte Klage gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber ein.
„der Kläger“ und „die Klägerin“ meinen beide eine Person oder Partei, die vor einem Zivilgericht eine Klage einreicht. Der wichtigste Unterschied ist das Geschlecht: „der Kläger“ benutzt man für eine männliche Person oder allgemein für eine Partei, „die Klägerin“ für eine weibliche Person. Verwechseln kann man die Wörter, weil sie dieselbe Rolle im Gerichtsverfahren beschreiben. Wichtig ist also: Die rechtliche Rolle ist gleich, aber die Form passt zur Person.

Die Klägerin sagt, dass die Firma den Vertrag nicht eingehalten hat.
Der Kläger fordert vor Gericht Geld von seinem früheren Vermieter.