
der Mitgliedsstaat
Ein Staat, der Mitglied in einer überstaatlichen Organisation, einem Bündnis oder einem Staatenbund ist.
Die Entscheidung muss von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einstimmig getroffen werden.
Mitgliedsstaat
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Ein Staat, der Mitglied in einer überstaatlichen Organisation, einem Bündnis oder einem Staatenbund ist.
Die Entscheidung muss von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einstimmig getroffen werden.
Das Wort ist klar zusammengesetzt aus „das Mitglied“ und „der Staat“, verbunden durch ein „s“. Es bedeutet also wörtlich ein Staat, der Mitglied in einer größeren Gemeinschaft ist.
Jeder Mitgliedsstaat hat in der Versammlung eine Stimme.
Dieses Wort wird fast immer im Zusammenhang mit einer bestimmten internationalen Organisation verwendet. Die häufigste Verbindung ist „Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU)“.
Deutschland ist ein Gründungsmitglied der Europäischen Union.
Oft wird die Zugehörigkeit durch den Genitiv ausgedrückt („die Mitgliedsstaaten der NATO“) oder durch ein zusammengesetztes Wort gebildet („die EU-Mitgliedsstaaten“).
Die EU-Mitgliedsstaaten beraten über ein neues Gesetz.
Mitgliedstaat und Mitgliedsstaat bezeichnen hier dasselbe: einen Staat, der einer übergeordneten Organisation oder einem Bündnis angehört. Aus den angegebenen Bedeutungen ergibt sich kein Gebrauchsunterschied; beide Wörter können daher im gleichen Zusammenhang verwendet werden.

Jeder Mitgliedsstaat der Organisation entsendet einen Vertreter zur Sitzung.
Jeder Mitgliedstaat der Organisation entsendet einen Vertreter zur Sitzung.