
der Pflegebedürftige
Eine männliche Person, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer Hilfe benötigt. Es handelt sich um ein substantiviertes Adjektiv.
Als anerkannter Pflegebedürftiger hat er Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.