die Religionszugehörigkeit
Die formale oder persönliche Zugehörigkeit einer Person zu einer bestimmten Religion oder Glaubensgemeinschaft.
In Deutschland ist die Angabe der Religionszugehörigkeit auf offiziellen Dokumenten meist freiwillig.

Religionszugehörigkeit
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Die formale oder persönliche Zugehörigkeit einer Person zu einer bestimmten Religion oder Glaubensgemeinschaft.
In Deutschland ist die Angabe der Religionszugehörigkeit auf offiziellen Dokumenten meist freiwillig.

Das Wort ist aus drei Teilen zusammengesetzt: „Religion“, dem Fugen-s, und „Zugehörigkeit“. „Zugehörigkeit“ selbst bedeutet, zu etwas zu gehören.
Die Zugehörigkeit zu einem Verein kann das Leben bereichern.
Dieses Wort wird häufig mit den Verben „angeben“, „abfragen“ oder „nennen“ verwendet, besonders im Kontext von Formularen und Umfragen.
Auf dem Formular müssen Sie Ihre Religionszugehörigkeit nicht angeben.
„Religionszugehörigkeit“ ist ein formeller, offizieller Begriff aus der Amtssprache. Im Alltag würde man eher fragen: „Welcher Religion gehörst du an?“ oder „Bist du religiös?“.
Der Begriff „Religionszugehörigkeit“ findet sich oft in juristischen Texten.
„die Religion“ und „die Religionszugehörigkeit“ stehen nah beieinander, meinen aber Verschiedenes. „Religion“ meint den Glauben selbst oder ein Glaubenssystem. „Religionszugehörigkeit“ meint, zu welcher Religion oder Glaubensgemeinschaft eine Person gehört. Das kann offiziell, zum Beispiel in einem Formular, oder persönlich gemeint sein. Lernende können die Wörter verwechseln, weil beide in Gesprächen über Glauben vorkommen. Wenn man über den Inhalt oder die Bedeutung des Glaubens spricht, passt „Religion“. Wenn man eine Zugehörigkeit angeben oder erfragen will, passt „Religionszugehörigkeit“.

Die Mitarbeiterin hat im Formular keine Religionszugehörigkeit angegeben.
Frau Becker hat erklärt, dass Religion für viele Menschen Trost geben kann.