
der Schuldner
Eine Person, ein Unternehmen oder eine Institution, die einer anderen Partei (dem Gläubiger) Geld oder eine Leistung schuldet.
Wenn der Schuldner die Rechnung nicht bezahlt, kann der Gläubiger rechtliche Schritte einleiten.
Schuldner
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Eine Person, ein Unternehmen oder eine Institution, die einer anderen Partei (dem Gläubiger) Geld oder eine Leistung schuldet.
Wenn der Schuldner die Rechnung nicht bezahlt, kann der Gläubiger rechtliche Schritte einleiten.
Das Wort „Schuldner“ leitet sich von „die Schuld“ ab. Ein Schuldner ist eine Person, die bei jemand anderem „Schulden“ (Plural) hat, also Geld oder eine Leistung schuldet.
Wer Schulden macht, wird zum Schuldner.
„Schuldner“ ist ein Begriff aus der Rechts- und Wirtschaftssprache. Im Alltag würde man oft einfach sagen, dass jemand einem Geld schuldet.
Das Unternehmen ist der größte Schuldner der Stadt.
Eine sehr häufige Wendung ist „in Verzug sein“ oder „in Verzug geraten“. Das bedeutet, dass der Schuldner eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig geleistet hat.
Da er die Miete nicht zahlte, ist der Schuldner nun in Verzug.
Beide Wörter bezeichnen jemanden, der Geld zurückzahlen muss. „Der Kreditnehmer“ passt speziell, wenn die Person das Geld als Kredit von einer Bank oder einem anderen Kreditgeber erhalten hat. „Der Schuldner“ ist allgemeiner und gilt auch bei anderen Geld- oder Leistungsschulden.

Der Schuldner muss die offene Rechnung bis Ende des Monats bezahlen.
Der Kreditnehmer muss das geliehene Geld in monatlichen Raten zurückzahlen.