der Schuldner
Eine Person, ein Unternehmen oder eine Institution, die einer anderen Partei (dem Gläubiger) Geld oder eine Leistung schuldet.
Wenn der Schuldner die Rechnung nicht bezahlt, kann der Gläubiger rechtliche Schritte einleiten.

Schuldner
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Eine Person, ein Unternehmen oder eine Institution, die einer anderen Partei (dem Gläubiger) Geld oder eine Leistung schuldet.
Wenn der Schuldner die Rechnung nicht bezahlt, kann der Gläubiger rechtliche Schritte einleiten.

Das Wort „Schuldner“ leitet sich von „die Schuld“ ab. Ein Schuldner ist eine Person, die bei jemand anderem „Schulden“ (Plural) hat, also Geld oder eine Leistung schuldet.
Wer Schulden macht, wird zum Schuldner.
„Schuldner“ ist ein Begriff aus der Rechts- und Wirtschaftssprache. Im Alltag würde man oft einfach sagen, dass jemand einem Geld schuldet.
Das Unternehmen ist der größte Schuldner der Stadt.
Eine sehr häufige Wendung ist „in Verzug sein“ oder „in Verzug geraten“. Das bedeutet, dass der Schuldner eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig geleistet hat.
Da er die Miete nicht zahlte, ist der Schuldner nun in Verzug.
„Gläubiger“ und „Schuldner“ gehören beide zu einer Situation mit Schulden, aber sie meinen die zwei entgegengesetzten Seiten. Der „Gläubiger“ hat Geld verliehen oder hat Anspruch auf eine Zahlung. Der „Schuldner“ muss Geld oder eine Leistung zurückgeben. Die Wörter können verwirren, weil beide oft zusammen in Verträgen, Rechnungen oder Mahnungen stehen. Merke: Der Gläubiger bekommt etwas zurück, der Schuldner schuldet etwas.

Der Schuldner konnte die Rechnung nicht sofort bezahlen.
Nach dem Brief hat der Gläubiger dem Kunden noch zwei Wochen Zeit gegeben.