
das Staatsexamen
Eine staatliche Abschlussprüfung für bestimmte Studiengänge in Deutschland (z.B. Jura, Medizin, Lehramt, Pharmazie), die zur Ausübung des entsprechenden Berufs berechtigt. Es dient gleichzeitig als Hochschulabschluss und als staatliche Zulassung.
Nach dem bestandenen zweiten Staatsexamen kann sie endlich als Lehrerin arbeiten.