die Tatwaffe
Der Gegenstand oder die Waffe, mit der eine Straftat, insbesondere ein Gewaltverbrechen wie ein Mord oder ein Überfall, begangen wurde.
Die Polizei sucht im Fluss nach der Tatwaffe.

Tatwaffe
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Der Gegenstand oder die Waffe, mit der eine Straftat, insbesondere ein Gewaltverbrechen wie ein Mord oder ein Überfall, begangen wurde.
Die Polizei sucht im Fluss nach der Tatwaffe.

Das Wort setzt sich zusammen aus „die Tat“ (im Sinne von Straftat) und „die Waffe“. Es bezeichnet also wörtlich die „Waffe der Tat“.
Als Tatwaffe wurde ein schwerer Gegenstand benutzt.
Der Bestandteil „Tat-“ ist typisch für den Kriminal- und Rechtskontext. Wenn Sie „Tat-“ am Anfang eines Wortes sehen, hat es oft mit einer Straftat zu tun, wie bei „Tatort“ oder „Täter“.
Der Täter hat die Tatwaffe am Tatort zurückgelassen.
Im Zusammenhang mit Polizeiarbeit und Kriminalfällen wird die „Tatwaffe“ oft gesucht, gefunden, sichergestellt oder analysiert.
Die Ermittler haben die Tatwaffe bisher nicht gefunden.
„Waffe“ und „Tatwaffe“ bezeichnen beide einen Gegenstand, der gefährlich sein oder bei Gewalt benutzt werden kann. „Waffe“ ist der allgemeine Begriff: Sie kann für Kampf, Jagd, Bedrohung oder auch bildlich für ein Mittel im Streit stehen. „Tatwaffe“ ist viel genauer und gehört zum Bereich Polizei, Gericht und Verbrechen. Sie meint den Gegenstand, mit dem eine Straftat begangen wurde. Lernende können die Wörter verwechseln, weil eine Tatwaffe oft auch eine Waffe ist. Aber nicht jede Waffe ist eine Tatwaffe. „Tatwaffe“ benutzt man nur, wenn es um eine konkrete Tat oder ein Verbrechen geht.

Die Polizei sucht noch die Tatwaffe, weil sie für den Prozess wichtig ist.
Der Polizist nahm dem Mann die Waffe ab.