
die Unkenntnis
Das Fehlen von Wissen oder Informationen über einen bestimmten Sachverhalt oder eine bestimmte Tatsache.
Er handelte aus reiner Unkenntnis der neuen Vorschriften und nicht aus böser Absicht.
Unkenntnis
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Das Fehlen von Wissen oder Informationen über einen bestimmten Sachverhalt oder eine bestimmte Tatsache.
Er handelte aus reiner Unkenntnis der neuen Vorschriften und nicht aus böser Absicht.

Eine feste Wendung, die bedeutet, jemanden absichtlich nicht über etwas zu informieren.
Die Geschäftsführung hat die Mitarbeiter bewusst über die bevorstehenden Entlassungen in Unkenntnis gelassen.
Das Wort lässt sich leicht verstehen, wenn man es zerlegt. Es besteht aus der Vorsilbe „Un-“, die eine Verneinung ausdrückt, und dem Nomen „die Kenntnis“ (das Wissen). „Unkenntnis“ bedeutet also wörtlich „Nicht-Wissen“.
Seine Kenntnis der deutschen Geschichte ist beeindruckend.
„Unkenntnis“ ist ein eher formelles Wort und wird häufig in der Schriftsprache, in offiziellen Dokumenten oder in juristischen Kontexten verwendet. Im normalen Gespräch ist es eher selten.
Im Vertrag steht, dass Unkenntnis der Regeln nicht vor Strafe schützt.
Sehr häufig wird „Unkenntnis“ mit der Präposition „aus“ verwendet. Die feste Wendung „aus Unkenntnis“ drückt aus, dass eine Handlung aufgrund von fehlendem Wissen geschah.
Er hat den Fehler aus reiner Unkenntnis gemacht, nicht mit Absicht.
Die feste Wendung hat eine feste Struktur: „jemanden (Akkusativ) über etwas (Akkusativ) in Unkenntnis lassen“. Sie bedeutet, dass man einer Person absichtlich Informationen vorenthält.
Man hat uns lange über die wahren Gründe in Unkenntnis gelassen.
Ignoranz und Unkenntnis können beide fehlendes Wissen bezeichnen. Unkenntnis stellt sachlich fest, dass Informationen fehlen. Ignoranz kann ebenfalls Wissensmangel meinen, aber auch abwertend ausdrücken, dass jemand eine bekannte Tatsache bewusst nicht beachtet.

Er verletzte die Sicherheitsregeln aus Unkenntnis, weil er sie nicht kannte.
Er kannte die Sicherheitsregeln, überging sie aber aus Ignoranz.