die Unkenntnis
Das Fehlen von Wissen oder Informationen über einen bestimmten Sachverhalt oder eine bestimmte Tatsache.
Er handelte aus reiner Unkenntnis der neuen Vorschriften und nicht aus böser Absicht.

Unkenntnis
Loading your saved state.
Das Fehlen von Wissen oder Informationen über einen bestimmten Sachverhalt oder eine bestimmte Tatsache.
Er handelte aus reiner Unkenntnis der neuen Vorschriften und nicht aus böser Absicht.

Das Wort lässt sich leicht verstehen, wenn man es zerlegt. Es besteht aus der Vorsilbe „Un-“, die eine Verneinung ausdrückt, und dem Nomen „die Kenntnis“ (das Wissen). „Unkenntnis“ bedeutet also wörtlich „Nicht-Wissen“.
Seine Kenntnis der deutschen Geschichte ist beeindruckend.
„Unkenntnis“ ist ein eher formelles Wort und wird häufig in der Schriftsprache, in offiziellen Dokumenten oder in juristischen Kontexten verwendet. Im normalen Gespräch ist es eher selten.
Im Vertrag steht, dass Unkenntnis der Regeln nicht vor Strafe schützt.
Sehr häufig wird „Unkenntnis“ mit der Präposition „aus“ verwendet. Die feste Wendung „aus Unkenntnis“ drückt aus, dass eine Handlung aufgrund von fehlendem Wissen geschah.
Er hat den Fehler aus reiner Unkenntnis gemacht, nicht mit Absicht.
Die feste Wendung hat eine feste Struktur: „jemanden (Akkusativ) über etwas (Akkusativ) in Unkenntnis lassen“. Sie bedeutet, dass man einer Person absichtlich Informationen vorenthält.
Man hat uns lange über die wahren Gründe in Unkenntnis gelassen.
„die Kenntnis“ und „die Unkenntnis“ stehen im Gegensatz zueinander. „Kenntnis“ bedeutet hier, dass jemand über eine Information Bescheid weiß. „Unkenntnis“ bedeutet, dass dieses Wissen fehlt. Die Wörter sind leicht zu verwechseln, weil sie fast gleich aussehen; das „Un-“ macht aber die Bedeutung negativ. Auch in festen Wendungen ist der Unterschied wichtig: Jemanden „in Kenntnis setzen“ heißt ihn informieren. Jemanden „in Unkenntnis lassen“ heißt, ihm die Information nicht geben.

Aus Unkenntnis der Regeln füllte Paul das Formular falsch aus.
Der Chef setzte das Team sofort von der Änderung in Kenntnis.