
die Vormundschaft
Die rechtlich geregelte Fürsorge und gesetzliche Vertretung für eine Person, die nicht voll geschäftsfähig ist, insbesondere für ein minderjähriges Kind. Die Person, die diese Aufgabe übernimmt, ist der Vormund.
Nach dem Tod der Eltern übernahm die Tante die Vormundschaft für die Kinder.
