
die Abtretung
(Recht/Finanzen) Die vertragliche Übertragung einer Forderung, eines Rechts oder eines Anspruchs von einem Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar).
Die Bank verlangte die Abtretung seiner zukünftigen Gehaltsansprüche als Sicherheit für den Kredit.

