
der Amtmann
Eine historische Amtsbezeichnung für einen höheren Beamten, der im Auftrag eines Landesherrn ein bestimmtes Verwaltungsgebiet (ein „Amt“) leitete. Seine Aufgaben umfassten oft Rechtsprechung, Verwaltung und Steuereintreibung.
Im Mittelalter war der Amtmann der höchste Vertreter der landesherrlichen Gewalt in seinem Bezirk.
