die Amtshandlung
Eine offizielle, rechtlich relevante Tätigkeit, die eine Person in Ausübung eines öffentlichen Amtes vornimmt.
Die Ausstellung eines Reisepasses ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung.

Amtshandlung
Loading your saved state.
Eine offizielle, rechtlich relevante Tätigkeit, die eine Person in Ausübung eines öffentlichen Amtes vornimmt.
Die Ausstellung eines Reisepasses ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung.

Das Wort ist eine Zusammensetzung aus „Amt" und „Handlung". Es beschreibt also wörtlich eine Handlung, die im Rahmen eines offiziellen Amtes oder von einer Behörde ausgeführt wird.
Die polizeiliche Kontrolle war eine rechtmäßige Amtshandlung.
Dieses Nomen wird oft mit den Verben „vornehmen" oder „durchführen" kombiniert. Man spricht zum Beispiel davon, dass ein Beamter „eine Amtshandlung vornimmt".
Der Notar muss nun die nächste Amtshandlung durchführen.
„Amtshandlung" ist ein formelles Wort, das hauptsächlich in der Rechts- und Verwaltungssprache verwendet wird. Im alltäglichen Sprachgebrauch kommt es selten vor.
Für die Namensänderung ist eine offizielle Amtshandlung erforderlich.
„die Verfügung“ und „die Amtshandlung“ haben beide mit offiziellen Aufgaben von Behörden oder Amtspersonen zu tun. Sie meinen aber nicht dasselbe. „die Verfügung“ ist eine offizielle Anordnung oder ein schriftlicher Beschluss. „die Amtshandlung“ ist die offizielle Tätigkeit selbst, die eine Amtsperson ausführt, zum Beispiel eine Kontrolle oder eine Beurkundung. Verwechseln kann man die Wörter, weil eine Amtshandlung zu einer Verfügung führen kann. Die Verfügung ist eher das Ergebnis oder Dokument; die Amtshandlung ist das Handeln im Amt.

Im Büro erklärt der Beamte, warum die Amtshandlung notwendig ist.
Die Verfügung der Behörde kam gestern per Post.