die Amtssprache
Die Sprache, die von den Behörden, Gerichten und in der Verwaltung eines Staates oder einer Organisation offiziell verwendet wird.
In der Schweiz gibt es vier offizielle Amtssprachen.

Amtssprache
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Die Sprache, die von den Behörden, Gerichten und in der Verwaltung eines Staates oder einer Organisation offiziell verwendet wird.
In der Schweiz gibt es vier offizielle Amtssprachen.

Dieses Wort setzt sich aus „Amt“ (Behörde, offizielle Stelle), dem Fugen-„s“ und „Sprache“ zusammen. Es ist also wörtlich die „Sprache des Amtes“.
Die Amtssprache in Österreich ist Deutsch.
Oft wird das Wort in der Kombination „offizielle Amtssprache“ verwendet. Typische Verben sind „als Amtssprache festlegen“ oder „anerkennen“.
Englisch wurde als zweite Amtssprache des Unternehmens festgelegt.
„Amtssprache“ ist ein formeller Begriff aus dem rechtlichen und administrativen Bereich. Er wird verwendet, wenn es um offizielle Kommunikation von Staaten oder Organisationen geht.
Alle offiziellen Dokumente müssen in der Amtssprache verfasst sein.
„Amtssprache“ und „Landessprache“ können beide die offizielle Sprache eines Landes meinen. „Amtssprache“ betont aber den Gebrauch bei Behörden, Gerichten und in der Verwaltung. Es geht also darum, welche Sprache offiziell für Dokumente und Ämter gilt. „Landessprache“ meint eher die Sprache, die in einem Land oder einer Region offiziell ist oder dort vor allem gesprochen wird. Die Wörter sind verwechselbar, weil sie in manchen Ländern dieselbe Sprache bezeichnen. Wenn es um Formulare, Gesetze oder Behörden geht, ist „Amtssprache“ genauer. Wenn es um das Land und seine Alltagssprache geht, passt oft „Landessprache“ besser.

Bei der Behörde müssen die Unterlagen in der Amtssprache eingereicht werden.
Vor seiner Reise lernt Max ein paar Sätze in der Landessprache.