
der Asylantrag
Ein formeller Antrag, den eine Person bei den Behörden eines Landes stellt, um als Flüchtling anerkannt zu werden und Schutz (Asyl) zu erhalten.
Nach seiner Ankunft in Deutschland stellte er sofort einen Asylantrag.
Asylantrag
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Ein formeller Antrag, den eine Person bei den Behörden eines Landes stellt, um als Flüchtling anerkannt zu werden und Schutz (Asyl) zu erhalten.
Nach seiner Ankunft in Deutschland stellte er sofort einen Asylantrag.
Das Wort setzt sich aus „das Asyl“ (Schutz für Verfolgte) und „der Antrag“ (formelle Bitte) zusammen. Es ist also wörtlich ein Antrag auf Asyl.
Sein Asylantrag wurde von den Behörden geprüft.
Im Deutschen wird ein Antrag nicht „gemacht“, sondern „gestellt“. Die häufigste und korrekte Formulierung ist daher „einen Asylantrag stellen“.
Viele Geflüchtete müssen nach ihrer Ankunft einen Asylantrag stellen.
Ein Asylantrag kann von den Behörden „genehmigt“ (akzeptiert) oder „abgelehnt“ (nicht akzeptiert) werden. Das Verb „bearbeiten“ beschreibt den Prozess dazwischen.
Leider wurde ihr Asylantrag abgelehnt.
Beide Wörter beziehen sich auf die Angelegenheit einer Person, die Schutz beantragt. Der „Asylantrag“ ist das konkrete Gesuch, das die Person bei den Behörden einreicht. Das „Asylverfahren“ umfasst dagegen die anschließende Prüfung und den gesamten behördlichen Ablauf. Sprich vom Antrag beim Einreichen, vom Verfahren bei der Bearbeitung.

Sie hat ihren Asylantrag gestern bei der zuständigen Behörde eingereicht.
Sein Asylverfahren dauert wegen weiterer Prüfungen noch an.