der Asylantrag
Ein formeller Antrag, den eine Person bei den Behörden eines Landes stellt, um als Flüchtling anerkannt zu werden und Schutz (Asyl) zu erhalten.
Nach seiner Ankunft in Deutschland stellte er sofort einen Asylantrag.

Asylantrag
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Ein formeller Antrag, den eine Person bei den Behörden eines Landes stellt, um als Flüchtling anerkannt zu werden und Schutz (Asyl) zu erhalten.
Nach seiner Ankunft in Deutschland stellte er sofort einen Asylantrag.

Das Wort setzt sich aus „das Asyl“ (Schutz für Verfolgte) und „der Antrag“ (formelle Bitte) zusammen. Es ist also wörtlich ein Antrag auf Asyl.
Sein Asylantrag wurde von den Behörden geprüft.
Im Deutschen wird ein Antrag nicht „gemacht“, sondern „gestellt“. Die häufigste und korrekte Formulierung ist daher „einen Asylantrag stellen“.
Viele Geflüchtete müssen nach ihrer Ankunft einen Asylantrag stellen.
Ein Asylantrag kann von den Behörden „genehmigt“ (akzeptiert) oder „abgelehnt“ (nicht akzeptiert) werden. Das Verb „bearbeiten“ beschreibt den Prozess dazwischen.
Leider wurde ihr Asylantrag abgelehnt.
„der Antrag“ und „der Asylantrag“ gehören beide zur formellen Sprache von Behörden. „Antrag“ ist das allgemeine Wort für eine schriftliche Bitte um Genehmigung oder Leistung. „Asylantrag“ ist eine spezielle Art von Antrag: Eine Person bittet einen Staat um Schutz und Anerkennung als Flüchtling. Die Wörter können verwechselt werden, weil jeder Asylantrag auch ein Antrag ist. Aber nicht jeder Antrag ist ein Asylantrag. Wenn es nicht um Schutz vor Verfolgung und um Asyl geht, benutzt man einfach „Antrag“.

Nach der Ankunft stellt die Familie einen Asylantrag bei der Behörde.
Heute füllt Ali den Antrag für den neuen Pass aus.