
der Augenzeuge
Eine Person, die ein Ereignis, insbesondere einen Unfall oder eine Straftat, mit eigenen Augen gesehen hat und darüber berichten kann.
Die Polizei befragt einen Augenzeugen, um den Hergang des Unfalls zu klären.
Augenzeuge
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Eine Person, die ein Ereignis, insbesondere einen Unfall oder eine Straftat, mit eigenen Augen gesehen hat und darüber berichten kann.
Die Polizei befragt einen Augenzeugen, um den Hergang des Unfalls zu klären.
Das Wort ist sehr logisch aufgebaut. Es besteht aus „Auge“ und „Zeuge“. Ein Augenzeuge ist also eine Person, die etwas mit eigenen Augen bezeugt hat.
Ein Augenzeuge konnte der Polizei eine genaue Beschreibung des Täters geben.
Der Begriff „Augenzeuge“ wird fast immer im Zusammenhang mit Unfällen, Verbrechen oder anderen wichtigen Ereignissen verwendet. Oft tritt er zusammen mit Wörtern wie „Polizei“, „Gericht“ oder „Bericht“ auf.
Die Polizei bittet mögliche Augenzeugen des Vorfalls, sich zu melden.
Um das bezeugte Ereignis zu nennen, verwendet man oft den Genitiv oder die Präposition „von“ mit Dativ. Beide Formen sind korrekt.
Sie war Augenzeugin des Raubüberfalls.
Ein Augenzeuge hat ein bestimmtes Ereignis unmittelbar mit eigenen Augen gesehen. Ein Zeitzeuge hat eine historische Zeit oder ein historisches Ereignis selbst erlebt, muss aber nicht direkt am Ort des Geschehens gewesen sein. Für eine konkrete Beobachtung passt Augenzeuge, für persönliche historische Erfahrungen Zeitzeuge.

Der Augenzeuge stand am Grenzübergang und sah, wie die Mauer geöffnet wurde.
Der Zeitzeuge erlebte den Mauerfall damals als Student in Leipzig.