
ausgeprägt
In hohem Maße vorhanden, deutlich erkennbar oder stark entwickelt.
Er hat einen sehr ausgeprägten Gerechtigkeitssinn.
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In hohem Maße vorhanden, deutlich erkennbar oder stark entwickelt.
Er hat einen sehr ausgeprägten Gerechtigkeitssinn.
„Ausgeprägt“ ist das Partizip II des Verbs „ausprägen“. Dieses Verb bedeutet ursprünglich, etwas zu formen oder zu prägen, wie eine Münze. „Ausgeprägt“ heißt also wörtlich „deutlich geformt“ oder „klar erkennbar“.
Ihre Gesichtszüge sind sehr ausgeprägt.
Dieses Adjektiv wird sehr oft mit abstrakten Nomen für Eigenschaften, Sinne oder Gefühle verwendet. Typisch sind „ein ausgeprägter Sinn für...“, „ein ausgeprägtes Interesse an...“ oder „eine ausgeprägte Persönlichkeit“.
Sie hat ein ausgeprägtes Talent für Sprachen.
Man kann „ausgeprägt“ vor einem Nomen (attributiv) oder mit dem Verb „sein“ (prädikativ) verwenden. Beide Formen sind sehr gebräuchlich.
Er besitzt eine ausgeprägte Beobachtungsgabe.
Deutlich und ausgeprägt können beide eine stark erkennbare Eigenschaft beschreiben. Deutlich betont vor allem, dass man die Eigenschaft klar wahrnimmt; ausgeprägt bezeichnet eher ihren hohen oder stark entwickelten Grad. Verwende deutlich bei der Beobachtung und ausgeprägt, wenn die Stärke der Eigenschaft im Mittelpunkt steht.

Bei Maria ist die Freude über die gute Nachricht besonders ausgeprägt.
Bei Maria ist die Freude über die gute Nachricht deutlich zu sehen.