
die Ausländerin
Eine Frau, die aus einem anderen Land stammt oder nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzt, in dem sie sich befindet.
Die Ausländerin lebt seit vielen Jahren in Deutschland.
Ausländerin
die Ausländerin, die Ausländerinnen
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Eine Frau, die aus einem anderen Land stammt oder nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzt, in dem sie sich befindet.
Die Ausländerin lebt seit vielen Jahren in Deutschland.
| Genus | feminin die |
|---|---|
| Plural | die Ausländerinnen |
| Genitiv | der Ausländerin |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Ausländerin | die Ausländerinnen |
| Akkusativ | die Ausländerin | die Ausländerinnen |
| Dativ | der Ausländerin | den Ausländerinnen |
| Genitiv | der Ausländerin | der Ausländerinnen |
Der Artikel ändert sich mit dem Fall; er ist farbig markiert.
„Ausländerin“ gehört zur Wortfamilie rund um „Ausland“ und „Ausländer“. Der Wortbestandteil „Ausland“ verweist auf ein Land außerhalb des Landes, über das gerade gesprochen wird.
Die Ausländerin zog aus dem Ausland nach Hamburg und besuchte dort einen Sprachkurs.
Typische Verbindungen sind „als Ausländerin in Deutschland leben“ und „als Ausländerin arbeiten“. Mit „aus“ kann das Herkunftsland genannt werden: „eine Ausländerin aus Kanada“.
Sie lebt als Ausländerin schon lange in der Schweiz.
Das Wort kommt besonders in amtlichen, rechtlichen und statistischen Texten vor. In persönlichen Gesprächen kann es je nach Kontext distanzierend wirken, weil es die Herkunft oder Staatsangehörigkeit hervorhebt.
Die Behörde prüft den Antrag der Ausländerin.