
die Baugenehmigung
Die offizielle, schriftliche Erlaubnis einer Behörde, ein Gebäude zu errichten, umzubauen oder abzureißen.
Ohne eine gültige Baugenehmigung dürfen die Bauarbeiten nicht beginnen.
Baugenehmigung
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Die offizielle, schriftliche Erlaubnis einer Behörde, ein Gebäude zu errichten, umzubauen oder abzureißen.
Ohne eine gültige Baugenehmigung dürfen die Bauarbeiten nicht beginnen.
Das Wort setzt sich aus „der Bau“ (das Bauen) und „die Genehmigung“ (die Erlaubnis) zusammen. Es ist also wörtlich die Erlaubnis zum Bauen.
Für den Anbau an unserem Haus brauchen wir eine Baugenehmigung.
Im Zusammenhang mit einer Baugenehmigung verwendet man oft die Verben „beantragen“, „einholen“, „benötigen“ oder „erhalten“. Die Behörde kann eine Genehmigung „erteilen“ oder „verweigern“.
Wir müssen die Baugenehmigung beim zuständigen Bauamt beantragen.
„Baugenehmigung“ ist ein offizieller Begriff aus dem Verwaltungs- und Baurecht. Er wird in amtlichen Dokumenten und im Kontakt mit Behörden verwendet.
Der Architekt prüft, ob für das Projekt eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Beide Wörter können sich auf die Möglichkeit eines konkreten Bauvorhabens beziehen. „Baugenehmigung“ ist die schriftliche Erlaubnis der Behörde, während „Baurecht“ hier das erteilte Recht für das Grundstück bezeichnet. Frage nach dem offiziellen Dokument, ist „Baugenehmigung“ passend; geht es um das bestehende Recht, passt „Baurecht“.

Für den Umbau liegt jetzt die schriftliche Baugenehmigung vor.
Für den Umbau hat die Familie auf ihrem Grundstück bereits das Baurecht.