die Baugenehmigung
Die offizielle, schriftliche Erlaubnis einer Behörde, ein Gebäude zu errichten, umzubauen oder abzureißen.
Ohne eine gültige Baugenehmigung dürfen die Bauarbeiten nicht beginnen.

Baugenehmigung
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Die offizielle, schriftliche Erlaubnis einer Behörde, ein Gebäude zu errichten, umzubauen oder abzureißen.
Ohne eine gültige Baugenehmigung dürfen die Bauarbeiten nicht beginnen.

Das Wort setzt sich aus „der Bau“ (das Bauen) und „die Genehmigung“ (die Erlaubnis) zusammen. Es ist also wörtlich die Erlaubnis zum Bauen.
Für den Anbau an unserem Haus brauchen wir eine Baugenehmigung.
Im Zusammenhang mit einer Baugenehmigung verwendet man oft die Verben „beantragen“, „einholen“, „benötigen“ oder „erhalten“. Die Behörde kann eine Genehmigung „erteilen“ oder „verweigern“.
Wir müssen die Baugenehmigung beim zuständigen Bauamt beantragen.
„Baugenehmigung“ ist ein offizieller Begriff aus dem Verwaltungs- und Baurecht. Er wird in amtlichen Dokumenten und im Kontakt mit Behörden verwendet.
Der Architekt prüft, ob für das Projekt eine Baugenehmigung erforderlich ist.
„Genehmigung“ und „Baugenehmigung“ bezeichnen beide eine offizielle Erlaubnis. Der Unterschied liegt im Bereich: „Genehmigung“ ist allgemein und kann für viele Vorhaben passen, zum Beispiel für eine Veranstaltung, eine Reise oder eine Änderung im Betrieb. „Baugenehmigung“ ist genauer und betrifft nur das Bauen, Umbauen oder Abreißen eines Gebäudes. Lernende können die Wörter verwechseln, weil eine Baugenehmigung auch eine Genehmigung ist. Wenn es aber konkret um ein Bauprojekt geht, ist „Baugenehmigung“ natürlicher und genauer.

Ohne Baugenehmigung darf die Familie das alte Haus nicht umbauen.
Für das Straßenfest braucht der Verein eine Genehmigung von der Stadt.