
der Beauftragte
Eine Person, die offiziell mit einer bestimmten Aufgabe, einem Amt oder der Vertretung von Interessen betraut wurde.
Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens prüft die neuen Richtlinien.
Beauftragte
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Eine Person, die offiziell mit einer bestimmten Aufgabe, einem Amt oder der Vertretung von Interessen betraut wurde.
Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens prüft die neuen Richtlinien.
Das Wort leitet sich vom Verb „beauftragen“ ab, was „jemandem einen Auftrag geben“ bedeutet. Ein Beauftragter ist also eine Person, die einen offiziellen Auftrag erhalten hat.
Die Firma hat ihn beauftragt, die Verhandlungen zu führen.
Dieses Nomen ist ein substantiviertes Partizip und wird wie ein Adjektiv dekliniert. Es heißt „der Beauftragte“, aber „ein Beauftragter“.
Der neue Beauftragte stellt sich heute vor.
Das Wort wird oft mit dem spezifischen Aufgabenbereich kombiniert. Entweder als zusammengesetztes Nomen (z.B. „Datenschutzbeauftragter“) oder mit der Präposition „für“ (z.B. „der Beauftragte für Sicherheit“).
Der Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die Rechte der Mitarbeiterinnen ein.
„Beauftragter“ ist ein formeller Begriff aus dem Verwaltungs-, Rechts- und Unternehmenskontext. Im Alltag würde man eher von einer „zuständigen Person“ sprechen.
Bitte wenden Sie sich an den offiziellen Beauftragten der Stadt.
Ein Vertreter handelt im Auftrag anderer und vertritt dabei ihre Interessen oder ihre Position. Ein Beauftragter wurde dagegen offiziell mit einer bestimmten Aufgabe, einem Amt oder der Interessenvertretung betraut. Für die allgemeine Vertretungsrolle passt Vertreter, für den ausdrücklich erteilten Auftrag eher Beauftragter.

Der Beauftragte des Vereins organisierte im Auftrag des Vorstands das Gespräch mit der Stadt.
Der Vertreter des Vereins sprach im Namen des Vorstands mit der Stadt.