
der Beklagte
Eine Person oder Organisation, gegen die in einem Zivilprozess eine Klage erhoben wird. Das Gegenstück ist der Kläger.
Der Beklagte wurde zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.
Beklagte
die Beklagte, die Beklagten
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Eine Person oder Organisation, gegen die in einem Zivilprozess eine Klage erhoben wird. Das Gegenstück ist der Kläger.
Der Beklagte wurde zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.
| Genus | neutral das |
|---|---|
| Plural | die Beklagten |
| Genitiv | der Beklagten |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Beklagte | die Beklagten |
| Akkusativ | die Beklagte | die Beklagten |
| Dativ | der Beklagten | den Beklagten |
| Genitiv | der Beklagten | der Beklagten |
Der Artikel ändert sich mit dem Fall; er ist farbig markiert.
„Der Beklagte“ ist ein substantiviertes Partizip II des Verbs „beklagen“ (im juristischen Sinn: jemanden verklagen). Es beschreibt also wörtlich die Person, die „beklagt“ bzw. verklagt wird.
Die Person, die eine Klage einreicht, ist der Kläger, die andere der Beklagte.
Da dieses Nomen aus einem Partizip entstanden ist, wird es wie ein Adjektiv dekliniert. Achte auf die Endungen nach dem Artikel: „der Beklagte“, „dem Beklagten“, „den Beklagten“.
Das Gericht gab dem Beklagten recht.
Dieses Wort gehört zur juristischen Fachsprache. Man verwendet es fast ausschließlich im Kontext von Gerichtsverfahren und Rechtstexten.
Der Anwalt riet dem Beklagten, die Aussage zu verweigern.