die Bürgerin
Eine weibliche Person, die die Staatsangehörigkeit eines bestimmten Staates besitzt und damit verbundene Rechte und Pflichten hat.
Als deutsche Bürgerin hat sie das Recht zu wählen.

Bürgerin
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Eine weibliche Person, die die Staatsangehörigkeit eines bestimmten Staates besitzt und damit verbundene Rechte und Pflichten hat.
Als deutsche Bürgerin hat sie das Recht zu wählen.

Das Wort „Bürgerin“ wird mit der Endung „-in“ von der männlichen Form „Bürger“ abgeleitet. Diese Endung „-in“ ist die Standardform im Deutschen, um weibliche Personenbezeichnungen zu bilden.
Jede Bürgerin hat das Recht, an der Wahl teilzunehmen.
Ob „Bürgerin“ eine Staatsangehörige oder eine Stadteinwohnerin meint, erkennt man am Kontext. Adjektive wie „deutsch“ oder „französisch“ deuten auf die Staatsbürgerschaft hin, während Städtenamen wie „Münchner“ oder „von Hamburg“ auf die Einwohnerin einer Stadt verweisen.
Als Schweizer Bürgerin benötigt sie für Reisen in der EU kein Visum.
Um die Zugehörigkeit zu einem Staat oder einer Stadt auszudrücken, wird oft ein Adjektiv (z.B. „eine italienische Bürgerin“) oder eine Präposition wie „von“ + Dativ (z.B. „eine Bürgerin von Rom“) verwendet.
Sie ist Bürgerin von Österreich.
Das Grundwort „Bürger“ ist historisch mit dem Wort „die Burg“ verwandt. Ursprünglich bezeichnete es eine Person, die innerhalb der schützenden Mauern einer Burg oder einer befestigten Stadt lebte.
Die engagierte Bürgerin setzt sich für die Restaurierung der alten Stadtmauer ein.