Bundesbürger
Ein Staatsbürger oder eine Staatsbürgerin der Bundesrepublik Deutschland.
Als Bundesbürger hat man sowohl Rechte als auch Pflichten.

Bundesbürger
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Ein Staatsbürger oder eine Staatsbürgerin der Bundesrepublik Deutschland.
Als Bundesbürger hat man sowohl Rechte als auch Pflichten.

Das Wort setzt sich zusammen aus „Bund“ (kurz für Bundesrepublik), dem Fugen-„es“ und „Bürger“. Es bedeutet also wörtlich „Bürger der Bundesrepublik“.
Jeder Bundesbürger hat das Recht, frei seine Meinung zu äußern.
Der Begriff wurde besonders während der deutschen Teilung verwendet, um die Bürger der Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland) von den Bürgern der DDR zu unterscheiden.
Nach 1949 gab es in Deutschland Bundesbürger und DDR-Bürger.
„Bundesbürger“ ist ein eher formeller und offizieller Begriff. Im Alltag verwenden die meisten Menschen einfach „Deutsche“ oder „die Deutschen“.
Laut Statistik ist die Zufriedenheit der Bundesbürger gestiegen.
„Bürger“ und „Bundesbürger“ können beide eine Person mit Rechten und Pflichten in einem Staat meinen. „Bürger“ ist der allgemeine Ausdruck und kann sich auf verschiedene Staaten oder auch auf eine Stadt beziehen. „Bundesbürger“ ist viel genauer und meint einen Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Die Wörter können verwechselt werden, weil beide politisch oder rechtlich klingen. Wenn das Land nicht wichtig ist, reicht „Bürger“. Wenn ausdrücklich Deutschland gemeint ist, ist „Bundesbürger“ genauer.

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Jeder Bürger kann sich bei der Stadt über neue Regeln informieren.