
Bundesbürger
Ein Staatsbürger oder eine Staatsbürgerin der Bundesrepublik Deutschland.
Als Bundesbürger hat man sowohl Rechte als auch Pflichten.
Bundesbürger
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Ein Staatsbürger oder eine Staatsbürgerin der Bundesrepublik Deutschland.
Als Bundesbürger hat man sowohl Rechte als auch Pflichten.
Das Wort setzt sich zusammen aus „Bund“ (kurz für Bundesrepublik), dem Fugen-„es“ und „Bürger“. Es bedeutet also wörtlich „Bürger der Bundesrepublik“.
Jeder Bundesbürger hat das Recht, frei seine Meinung zu äußern.
Der Begriff wurde besonders während der deutschen Teilung verwendet, um die Bürger der Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland) von den Bürgern der DDR zu unterscheiden.
Nach 1949 gab es in Deutschland Bundesbürger und DDR-Bürger.
„Bundesbürger“ ist ein eher formeller und offizieller Begriff. Im Alltag verwenden die meisten Menschen einfach „Deutsche“ oder „die Deutschen“.
Laut Statistik ist die Zufriedenheit der Bundesbürger gestiegen.
Staatsbürger ist die allgemeine Bezeichnung für den Bürger eines Staates; welcher Staat gemeint ist, muss aus dem Zusammenhang hervorgehen. Bundesbürger bezeichnet dagegen ausdrücklich einen Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland. Bei Deutschland können beide Wörter dieselbe Person meinen.

Als Bundesbürger darf Jonas an der Bundestagswahl teilnehmen.
Als deutscher Staatsbürger darf Jonas an der Bundestagswahl teilnehmen.