
das Vergehen
Eine rechtswidrige oder gegen eine Vorschrift verstoßende Handlung, die meist weniger schwer ist als ein Verbrechen.
Das Vergehen wurde mit einer Geldstrafe geahndet.
Vergehen
das Vergehen, die Vergehen
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Eine rechtswidrige oder gegen eine Vorschrift verstoßende Handlung, die meist weniger schwer ist als ein Verbrechen.
Das Vergehen wurde mit einer Geldstrafe geahndet.

Das allmähliche Vorübergehen, Verschwinden oder Verlöschen von etwas, besonders von Zeit, Gefühlen oder Zuständen.
Das Vergehen der Zeit lässt sich nicht aufhalten.
| Genus | neutral das |
|---|---|
| Plural | die Vergehen |
| Genitiv | des Vergehens |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | das Vergehen | die Vergehen |
| Akkusativ | das Vergehen | die Vergehen |
| Dativ | dem Vergehen | den Vergehen |
| Genitiv | des Vergehens | der Vergehen |
Der Artikel ändert sich mit dem Fall; er ist farbig markiert.
Im rechtlichen Kontext bezeichnet „das Vergehen“ eine Regelverletzung; bei Zeit, Gefühlen oder Zuständen geht es um ein allmähliches Vorübergehen. Wörter wie „Geldstrafe“ oder „Vorschrift“ weisen meist auf die rechtliche Bedeutung hin, Wörter wie „Zeit“ oder „Gefühl“ auf die andere.
Wegen des Vergehens musste der Fahrer eine Geldstrafe zahlen.
Das Vergehen der Trauer braucht manchmal viele Jahre.
In der rechtlichen Bedeutung steht „Vergehen“ häufig mit Ausdrücken wie „ein Vergehen begehen“, „ein Vergehen anzeigen“ oder „ein Vergehen ahnden“. Auch die Verbindung „ein geringfügiges Vergehen“ ist in rechtlichen und behördlichen Texten gebräuchlich.
Der Mann hatte schon früher mehrere Vergehen begangen.
Beim allmählichen Vorübergehen steht häufig ein Genitivattribut nach „Vergehen“, besonders bei Zeitangaben oder abstrakten Zuständen. Typische Muster sind „das Vergehen der Zeit“ und „mit dem Vergehen der Jahre“.
Mit dem Vergehen der Jahre verblasste die Erinnerung an den Ort.