
der Drogenhändler
Eine Person, die illegal mit Drogen handelt.
Die Polizei nahm den Drogenhändler am Bahnhof fest.
Drogenhändler
der Drogenhändler, die Drogenhändler
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Eine Person, die illegal mit Drogen handelt.
Die Polizei nahm den Drogenhändler am Bahnhof fest.
| Genus | maskulin der |
|---|---|
| Plural | die Drogenhändler |
| Genitiv | des Drogenhändlers |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Drogenhändler | die Drogenhändler |
| Akkusativ | den Drogenhändler | die Drogenhändler |
| Dativ | dem Drogenhändler | den Drogenhändlern |
| Genitiv | des Drogenhändlers | der Drogenhändler |
Der Artikel ändert sich mit dem Fall; er ist farbig markiert.
„Drogenhändler“ setzt sich aus „Drogen“ und „Händler“ zusammen. Das Grundwort „Händler“ bezeichnet eine Person, die mit etwas handelt; „Drogen“ geben an, womit diese Person handelt.
Die Ermittler beobachteten den Drogenhändler mehrere Wochen lang.
Mit „Drogenhändler“ stehen häufig Verben aus dem Polizei- und Gerichtsbereich, zum Beispiel „einen Drogenhändler festnehmen“, „einen Drogenhändler verhaften“ und „gegen einen Drogenhändler ermitteln“.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere Drogenhändler.
Das Wort kommt besonders häufig in Polizeiberichten, Nachrichten und juristischen Zusammenhängen vor. Es bezeichnet dort eine Person im Zusammenhang mit organisiertem oder illegalem Drogenhandel und ist klar negativ geprägt.
Im Zeitungsbericht wurde der Drogenhändler als Kopf einer kriminellen Gruppe beschrieben.