
der Durchsuchungsbeschluss
Eine gerichtliche Anordnung, mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft die Erlaubnis erhält, bestimmte Räume, Personen oder Gegenstände zu durchsuchen. Der Beschluss muss in der Regel den Grund und das Ziel der Durchsuchung nennen.
Die Polizei zeigte vor der Durchsuchung den richterlichen Durchsuchungsbeschluss vor.