die Einbürgerung
Der rechtliche Prozess, durch den eine ausländische Person die Staatsbürgerschaft eines Landes verliehen bekommt.
Nachdem sie die Prüfung bestanden hatte, stand ihrer Einbürgerung nichts mehr im Weg.

Einbürgerung
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Der rechtliche Prozess, durch den eine ausländische Person die Staatsbürgerschaft eines Landes verliehen bekommt.
Nachdem sie die Prüfung bestanden hatte, stand ihrer Einbürgerung nichts mehr im Weg.

Das Wort ist vom Verb „einbürgern“ abgeleitet. Es besteht aus „ein-“ (hinein), „Bürger“ und der Endung „-ung“, die einen Prozess oder eine Handlung beschreibt. Es bedeutet also, jemanden zu einem Bürger zu machen.
Die Einbürgerung ist der letzte Schritt, um vollwertiger Bürger des Landes zu werden.
Im Zusammenhang mit „Einbürgerung“ verwendet man Verben wie „beantragen“, „erhalten“ oder „bekommen“. Eine Behörde kann eine Einbürgerung „gewähren“ oder „verweigern“.
Um die Einbürgerung zu beantragen, müssen Sie mehrere Dokumente einreichen.
„Einbürgerung“ ist ein offizieller Begriff aus der Verwaltungssprache. Er wird hauptsächlich im Kontext von Gesetzen, Behörden und offiziellen Anträgen verwendet.
Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind im Staatsangehörigkeitsgesetz festgelegt.
„Staatsbürgerschaft“ und „Einbürgerung“ gehören beide zum Thema rechtliche Zugehörigkeit zu einem Land. „Staatsbürgerschaft“ meint den rechtlichen Status, den eine Person hat: Sie gehört zu einem Staat und hat dort bestimmte Rechte und Pflichten. „Einbürgerung“ meint dagegen den Weg oder den behördlichen Prozess, durch den eine Person diese Staatsbürgerschaft bekommt. Lernende können die Wörter verwechseln, weil beide oft in Formularen und bei Behörden vorkommen. Praktisch gilt: Man beantragt oder bekommt die Einbürgerung, und am Ende hat man die Staatsbürgerschaft.

Für die Einbürgerung musste Maria mehrere Unterlagen beim Amt abgeben.
Nach vielen Jahren in Deutschland hat Ali die deutsche Staatsbürgerschaft.