
der Erbe
Eine Person, die gesetzlich berechtigt ist, das Vermögen, Eigentum oder einen Titel einer anderen Person nach deren Tod zu erhalten.
Als einziger Sohn ist er der rechtmäßige Erbe des Familienunternehmens.
Erbe
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Eine Person, die gesetzlich berechtigt ist, das Vermögen, Eigentum oder einen Titel einer anderen Person nach deren Tod zu erhalten.
Als einziger Sohn ist er der rechtmäßige Erbe des Familienunternehmens.

Eine Person, die das Werk, die Ideen oder die Tradition eines Vorgängers fortführt; ein Nachfolger im geistigen oder kulturellen Sinne.
Viele sehen in dem jungen Dirigenten den musikalischen Erben von Leonard Bernstein.
„Der Erbe“ ist die Person, die etwas „erbt“ (Verb). Das, was geerbt wird, ist „das Erbe“ (Nomen). Diese drei Wörter bilden eine Wortfamilie.
Er wird das Haus seiner Großeltern erben.
„Der Erbe“ ist ein Nomen der N-Deklination. Das bedeutet, es erhält in allen Fällen außer dem Nominativ Singular die Endung „-n“ (den Erben, dem Erben, des Erben).
Das Testament nennt seinen Neffen als einzigen Erben.
Die Bedeutung erkennen Sie am Kontext. In juristischen oder familiären Zusammenhängen (mit Wörtern wie „Testament“, „Vermögen“) ist der rechtliche Erbe gemeint. Im kulturellen Kontext (mit Wörtern wie „musikalisch“, „geistig“) ist ein ideeller Nachfolger gemeint.
Die Anwältin informierte die rechtmäßigen Erben.
Im rechtlichen Sinne wird „Erbe“ oft mit Adjektiven wie „rechtmäßig“, „alleinig“ oder „potenziell“ kombiniert. Eine häufige Verbverbindung ist „jemanden als Erben einsetzen“.
Er wurde im Testament als alleiniger Erbe eingesetzt.
Ein Nachfolger übernimmt eine Position oder Funktion und kann dafür bestimmt oder ausgewählt werden. Ein Erbe erhält dagegen nach dem Tod einer Person rechtlich deren Vermögen, Eigentum oder Titel. Dieselbe Person kann beides sein, doch die Wörter betonen unterschiedliche Gründe für den Übergang.

Nach ihrem Tod wird ihr Sohn der Erbe ihres Vermögens.
Nach ihrem Rücktritt wird ihr Sohn ihr Nachfolger als Geschäftsführer.