die Erbfolge
Die gesetzlich oder durch ein Testament festgelegte Reihenfolge, in der Personen das Vermögen einer verstorbenen Person erben.
Das Testament regelt die Erbfolge eindeutig.

Erbfolge
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Die gesetzlich oder durch ein Testament festgelegte Reihenfolge, in der Personen das Vermögen einer verstorbenen Person erben.
Das Testament regelt die Erbfolge eindeutig.

Das Wort besteht aus „Erbe“ (das, was man erbt) und „Folge“ (die Reihenfolge). „Erbfolge“ beschreibt also wörtlich die Reihenfolge der Personen, die etwas erben.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.
Der Kontext macht die Bedeutung klar. Geht es um ein „Testament“, „Gesetz“ oder „Vermögen“, ist die rechtliche Erbfolge gemeint. In Texten über „Monarchie“, „König“ oder „Thron“ geht es um die Nachfolge auf den Thron.
Sein Anwalt erklärte ihm die komplizierte Erbfolge in der Familie.
Im rechtlichen Kontext wird die Erbfolge oft mit den Verben „regeln“, „festlegen“ oder „ändern“ verwendet. Häufige Adjektive sind „gesetzlich“ oder „testamentarisch“.
Das Ehepaar wollte seine Erbfolge neu regeln.
„die Nachfolge“ und „die Erbfolge“ haben beide mit der Frage zu tun, wer nach einer anderen Person kommt. „Nachfolge“ ist allgemeiner und passt zu Ämtern, Berufen, Rollen oder Leitungspositionen. „Erbfolge“ benutzt man nur, wenn es ums Erben geht, also um Vermögen nach dem Tod, oder bei Monarchien um die Reihenfolge für den Thron. Verwechselbar sind die Wörter, weil beide eine Reihenfolge nach einer Person beschreiben. Praktisch gilt: Bei Arbeit, Verein oder Amt sagt man meist „Nachfolge“. Bei Erbe oder Thron sagt man „Erbfolge“.

Nach dem Tod des Großvaters gab es Streit über die Erbfolge.
Nach vielen Gesprächen hat die Firma die Nachfolge in der Geschäftsleitung geregelt.