
die Erbfolge
Die gesetzlich oder durch ein Testament festgelegte Reihenfolge, in der Personen das Vermögen einer verstorbenen Person erben.
Das Testament regelt die Erbfolge eindeutig.
Erbfolge
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Die gesetzlich oder durch ein Testament festgelegte Reihenfolge, in der Personen das Vermögen einer verstorbenen Person erben.
Das Testament regelt die Erbfolge eindeutig.

Die festgelegte Reihenfolge, in der Mitglieder einer Monarchie den Thron besteigen.
Die Geburt des Prinzen hat die Erbfolge verändert.
Das Wort besteht aus „Erbe“ (das, was man erbt) und „Folge“ (die Reihenfolge). „Erbfolge“ beschreibt also wörtlich die Reihenfolge der Personen, die etwas erben.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.
Der Kontext macht die Bedeutung klar. Geht es um ein „Testament“, „Gesetz“ oder „Vermögen“, ist die rechtliche Erbfolge gemeint. In Texten über „Monarchie“, „König“ oder „Thron“ geht es um die Nachfolge auf den Thron.
Sein Anwalt erklärte ihm die komplizierte Erbfolge in der Familie.
Im rechtlichen Kontext wird die Erbfolge oft mit den Verben „regeln“, „festlegen“ oder „ändern“ verwendet. Häufige Adjektive sind „gesetzlich“ oder „testamentarisch“.
Das Ehepaar wollte seine Erbfolge neu regeln.
Beide Begriffe beziehen sich darauf, wer nach dem Tod einer Person Vermögen erbt. „Das Erbrecht“ bezeichnet den gesamten rechtlichen Bereich dieser Regelungen. „Die Erbfolge“ meint darin konkret die festgelegte Reihenfolge oder Verteilung der Erben. Für die allgemeine Regelung passt „Erbrecht“, für die konkrete Reihenfolge „Erbfolge“.

Im Testament ist genau festgelegt, wie die Erbfolge nach dem Tod der Großmutter aussieht.
Im Unterricht besprechen wir, wie das Erbrecht die Übertragung des Vermögens nach dem Tod regelt.