
das Erbrecht
Der Teil des Rechts, der die gesetzliche Erbfolge und die Übertragung von Vermögen nach dem Tod einer Person regelt.
Ein Anwalt für Erbrecht kann bei der Erstellung eines Testaments helfen.
Erbrecht
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Der Teil des Rechts, der die gesetzliche Erbfolge und die Übertragung von Vermögen nach dem Tod einer Person regelt.
Ein Anwalt für Erbrecht kann bei der Erstellung eines Testaments helfen.

Der persönliche Anspruch einer Person, das Vermögen oder einen Teil davon von einer verstorbenen Person zu erben.
Nach dem Tod ihres Vaters machte sie ihr Erbrecht geltend.
Das Wort setzt sich aus „Erbe“ und „Recht“ zusammen. Je nach Kontext kann es das gesamte Rechtsgebiet beschreiben (das Recht, das Erben regelt) oder den individuellen Anspruch einer Person (das Recht zu erben).
Das deutsche Erbrecht ist sehr komplex.
Die Bedeutung erkennen Sie am Kontext: Spricht man allgemein über Gesetze, ist das Rechtsgebiet (m01) gemeint. Geht es um eine Person und deren Ansprüche, ist der persönliche Anspruch (m02) gemeint, oft in Verbindung mit Verben wie „geltend machen“ oder Possessivpronomen wie „sein Erbrecht“.
Er kennt sich gut im Erbrecht aus.
In der Bedeutung des Rechtsgebiets ist „Erbrecht“ ein Begriff aus der Fachsprache der Juristen. Man findet ihn in Gesetzestexten, Fachartikeln und bei der Beratung durch Anwälte.
Die Kanzlei ist auf Erbrecht spezialisiert.
Wenn es um den persönlichen Anspruch geht, wird „Erbrecht“ oft mit bestimmten Verben verwendet: Man kann sein Erbrecht „geltend machen“, „einklagen“, „beanspruchen“ oder „darauf verzichten“.
Er musste sein Erbrecht vor Gericht einklagen.
Beide Begriffe beziehen sich darauf, wer nach dem Tod einer Person Vermögen erbt. „Das Erbrecht“ bezeichnet den gesamten rechtlichen Bereich dieser Regelungen. „Die Erbfolge“ meint darin konkret die festgelegte Reihenfolge oder Verteilung der Erben. Für die allgemeine Regelung passt „Erbrecht“, für die konkrete Reihenfolge „Erbfolge“.

Im Unterricht besprechen wir, wie das Erbrecht die Übertragung des Vermögens nach dem Tod regelt.
Im Testament ist genau festgelegt, wie die Erbfolge nach dem Tod der Großmutter aussieht.