der Falschparker
Eine Person, die ihr Fahrzeug an einem Ort abstellt, an dem das Parken verboten ist oder gegen die geltenden Regeln verstößt.
Der Falschparker blockierte die gesamte Feuerwehreinfahrt und bekam einen Strafzettel.

Falschparker
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Eine Person, die ihr Fahrzeug an einem Ort abstellt, an dem das Parken verboten ist oder gegen die geltenden Regeln verstößt.
Der Falschparker blockierte die gesamte Feuerwehreinfahrt und bekam einen Strafzettel.

Das Wort ist ein Kompositum aus dem Adjektiv „falsch“ und dem Substantiv „der Parker“ (Person, die parkt). Es beschreibt also wörtlich eine Person, die an der falschen Stelle parkt.
Dieser Falschparker steht schon wieder im Halteverbot.
Das zugehörige Verb ist „falschparken“. Es ist ein trennbares Verb, das die Handlung beschreibt. „Der Falschparker“ ist die Person, die diese Handlung ausführt.
Park hier nicht falsch, das kann teuer werden!
Im Kontext von „Falschparker“ geht es oft um die Konsequenzen. Typische Formulierungen sind, dass der Falschparker „einen Strafzettel bekommt“, „ein Bußgeld zahlen muss“ oder sein Auto „abgeschleppt wird“.
Weil der Falschparker die Ausfahrt blockierte, wurde sein Auto abgeschleppt.