
die Familienangehörige
Eine weibliche Person, die zur Familie gehört; eine Verwandte.
Sie kümmert sich zu Hause um eine pflegebedürftige Familienangehörige.
Familienangehörige
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Eine weibliche Person, die zur Familie gehört; eine Verwandte.
Sie kümmert sich zu Hause um eine pflegebedürftige Familienangehörige.
Das Wort ist ein substantiviertes Adjektiv und leitet sich vom Ausdruck „der Familie angehören“ ab. Es beschreibt also wörtlich eine Person, die zur Familie gehört.
Jede Familienangehörige wurde zum Fest eingeladen.
Da „Familienangehörige“ von einem Adjektiv abgeleitet ist, wird es auch so dekliniert. Die Endung ändert sich je nach Artikel und Fall, z.B. „die Familienangehörige“ (Nominativ) oder „einer Familienangehörigen“ (Dativ).
Er sprach mit einer Familienangehörigen des Patienten.
Dieses Wort wird oft in einem formellen oder offiziellen Kontext verwendet, zum Beispiel in Formularen, bei Versicherungen oder in rechtlichen Dokumenten.
Bitte geben Sie den Namen einer Familienangehörigen als Notfallkontakt an.
Beide Wörter bezeichnen hier eine Person aus der Familie, unterscheiden sich aber im Geschlecht: Der Verwandte ist nach der angegebenen Bedeutung männlich, die Familienangehörige weiblich. Die Wahl richtet sich deshalb danach, ob von einem Mann oder einer Frau die Rede ist.

Meine Cousine ist eine nahe Familienangehörige von mir.
Mein Cousin ist ein naher Verwandter von mir.