
der Familienstand
Die rechtliche persönliche Situation einer Person in Bezug auf Ehe oder Partnerschaft, zum Beispiel ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet.
Bitte tragen Sie Ihren Familienstand in das Formular ein.
Familienstand
der Familienstand, die Familienstände
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Die rechtliche persönliche Situation einer Person in Bezug auf Ehe oder Partnerschaft, zum Beispiel ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet.
Bitte tragen Sie Ihren Familienstand in das Formular ein.
| Genus | maskulin der |
|---|---|
| Plural | die Familienstände |
| Genitiv | des Familienstandes |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Familienstand | die Familienstände |
| Akkusativ | den Familienstand | die Familienstände |
| Dativ | dem Familienstande | den Familienständen |
| Genitiv | des Familienstandes des Familienstands | der Familienstände |
Der Artikel ändert sich mit dem Fall; er ist farbig markiert.
„Familienstand“ setzt sich aus „Familie“ und „Stand“ zusammen. „Stand“ bezeichnet hier eine rechtlich oder gesellschaftlich festgestellte Situation.
Auf dem Antrag muss jeder seinen Familienstand angeben.
Mit „Familienstand“ verwendet man häufig Verben wie „angeben“, „eintragen“, „ändern“ und „prüfen“. Besonders oft steht das Wort in Formularen und bei Behörden.
Nach ihrer Scheidung ließ sie ihren Familienstand beim Standesamt ändern.
„Familienstand“ ist vor allem in offiziellen Formularen, Verwaltungsbriefen und statistischen Angaben gebräuchlich. Dort wird meist eine kurze Angabe zu dieser persönlichen Situation erwartet.
Im Personalbogen wird auch nach dem Familienstand gefragt.