
der Freiherr
Ein Adeliger im Rang zwischen Ritter und Graf; auch die Bezeichnung für einen Baron. Der Titel wird traditionell vor dem Familiennamen verwendet.
Der Freiherr empfing die Gäste auf seinem Gut.
Freiherr
der Freiherr, die Freiherren
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Ein Adeliger im Rang zwischen Ritter und Graf; auch die Bezeichnung für einen Baron. Der Titel wird traditionell vor dem Familiennamen verwendet.
Der Freiherr empfing die Gäste auf seinem Gut.
| Genus | maskulin der |
|---|---|
| Plural | die Freiherren |
| Genitiv | des Freiherrn |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Freiherr | die Freiherren |
| Akkusativ | den Freiherrn den Freiherren | die Freiherren |
| Dativ | dem Freiherrn | den Freiherren |
| Genitiv | des Freiherrn des Freiherren | der Freiherren |
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„Freiherr“ setzt sich aus „frei“ und „Herr“ zusammen. Die Zusammensetzung verweist auf eine historische Bezeichnung für einen unabhängigen adeligen Herrn.
Der Freiherr öffnete die Tore seines Schlosses für die Besucher.
Als Adelstitel steht „Freiherr“ traditionell vor dem Familiennamen, häufig in der Verbindung „Freiherr von“ mit einem Orts- oder Familiennamen.
Der Freiherr von Stein nahm an der Zeremonie teil.
„Freiherr“ gehört vor allem zum historischen oder literarischen Sprachgebrauch und bezeichnet meist Personen in einem früheren gesellschaftlichen Kontext.
Im historischen Roman verliebt sich der Freiherr in die Tochter eines Kaufmanns.