
die Generalstaatsanwaltschaft
Übergeordnete Behörde der Staatsanwaltschaft, die in Deutschland bei einem Oberlandesgericht angesiedelt ist. Sie beaufsichtigt die Staatsanwaltschaften ihres Bezirks und übernimmt bestimmte Aufgaben in Strafverfahren.
Die Generalstaatsanwaltschaft prüft die Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens.