
die Geschäftsordnung
Ein Regelwerk, das den Ablauf und die Verfahrensweise von Sitzungen, Versammlungen oder Parlamenten festlegt. Sie regelt zum Beispiel Rederechte, Anträge und Abstimmungen.
Laut Geschäftsordnung des Bundestages muss der Antrag schriftlich eingereicht werden.
